Kosten und Finanzierung

Der Ablauf für die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist abhängig von der Krankenversicherung.

Die Kosten können von privaten Krankenversicherungen, Beihilfeversicherungen und gesetzlichen Krankenkassen bei Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens übernommen werden.

Es ist auch möglich die Therapie privat als Selbstzahler zu finanzieren.

Gesetzliche Krankenkassen mit Kostenerstattung

Für BKK VBU Versicherte werden die Therapiekosten von der Krankenkasse direkt übernommen.

Für die Kostenübernahme von Versicherten aller anderen gesetzlichen Krankenkassen kann entsprechend §13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapie beantragt werden.

Dieser greift kann im Falle einer psychischen Erkrankung die Krankenkasse keinen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten in zumutbarer Zeit anbieten.

Gerne unterstütze ich bei der Beantragung! Bei Genehmigung werden die Honorare mit der Krankenkasse direkt abgerechnet.

 

Private Krankenkassen und Beihilfeversicherung

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfeversicherungen übernommen.

Die genauen Tarifbestimmungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse bei zu erfragen. Umfang und Anzahl der Therapie Sitzungen, welche übernommen werden variieren je nach Versicherung und Tarif.

Die Abrechnung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Aktuell (10/2023) beträgt das Honorar für eine Psychotherapie Einheit à 50 Minuten 122,40€ (GOP 870 - 2,8 facher Satz).

Hier ein Auszug für mögliche weitere Honorarsätze während des Therapieverlaufs:

  • Beratung per Telefon oder Email je nach Aufwand zwischen 10,71€ und 30,60€ (GOP 3 - 1 bis 2,8 facher Satz möglich)

  • Psychotherapeutische Sitzung mit Mehraufwand 153€ (870 - 3,5 facher Satz)

Selbstzahler

Es gibt immer die Möglichkeit die Psychotherapie und Beratungsgespräche privat zu finanzieren. Die Krankenkasse erhält hierbei keine Information, dass eine Psychotherapie begonnen wurde.

Die Gebühren richten sich nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell (10/2023) beträgt das Honorar für eine Therapie Einheit à 50 Minuten 122,40€ (2,8 facher Satz).